Allgemeine
Auftragsbedingungen der Firma K-T-Übersetzung
1.
Geltungsbereich
(1.1)
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Firma
K-T-Übersetzung und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas
anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar
vorgeschrieben ist.
(1.2)
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für
Firma K-T-Übersetzung nur verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich
anerkannt hat.
2.
Umfang des Übersetzungsauftrags
Die
Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung
sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich
vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3.
Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(3.1)
Der Auftraggeber hat die Firma K-T-Übersetzung rechtzeitig
über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten
(Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen,
Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung
für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der Firma K-T-Übersetzung
einen Korrekturabzug zu überlassen.
(3.2)
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung
notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig
der Firma K-T-Übersetzung zur Verfügung zu stellen (Glossare
des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen
etc.).
(3.3)
Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten
ergeben, gehen nicht zu Lasten der Firma K-T-Übersetzung.
4.
Mängelbeseitigung
(4.1)
Die Firma K-T-Übersetzung behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung
vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen
in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung
muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend
gemacht wird.
(4.2)
Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung
leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern
nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
5.
Haftung
(5.1)
Die Firma K-T-Übersetzung haftet bei grober Fahrlässigkeit
und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt
nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
6.
Berufsgeheimnis
(6.1)
Die Firma K-T-Übersetzung verpflichtet sich, Stillschweigen
über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit
ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7.
Vergütung
(7.1)
Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung
fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein.
(7.2)
Die Firma K-T-Übersetzung hat neben dem vereinbarten Honorar
Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und
mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen.
(7.3)
Die Rechnungen enthalten keine Mehrwertsteuer, da die Firma
K-T-Übersetzung als Kleinunternehmerin nicht Umsatzsteuerpflichtig
ist.
(7.4)
Die Firma K-T-Übersetzung kann bei umfangreichen Übersetzungen
den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung
objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die
Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen
Honorars abhängig machen.
(7.3)
Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach
Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet.
Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung
von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen
und üblich.
8.
Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(8.1)
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
der Firma K-T-Übersetzung. Bis dahin hat der Auftraggeber
kein Nutzungsrecht.
(8.2)
Die Firma K-T-Übersetzung behält sich ihr Urheberrecht vor.
9.
Anwendbares Recht
(9.2)
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche
gilt deutsches Recht.
(9.3)
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die
Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht
berührt.
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